Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
UNICONCRETO GmbH – Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der UNICONCRETO GmbH mit Sitz in Wien und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Unsere Leistungen
UNICONCRETO bietet hochwertige Oberflächenlösungen und Bauleistungen an, darunter:
– Fugenlose Beton- und Harzböden
– Mikrozement-Beschichtungen für Böden, Wände, Möbel und Nassbereiche
– Dekorative Wandbeschichtungen
– Sanierungs- und Renovierungsarbeiten
– Badumbau sowie Projektabwicklung als Generalunternehmen
3. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Änderungen bedürfen der Schriftform.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben).
Zahlungsbedingungen (wenn nicht anders vereinbart):
– 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
– 40 % bei Beginn der Ausführung
– 30 % nach Fertigstellung/Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
5. Ausführung & Termine
Verbindliche Termine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzug oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen zu Terminverschiebungen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für eine reibungslose Ausführung ist der Kunde verpflichtet, alle nötigen Voraussetzungen zu schaffen:
– Zugang zur Baustelle gewähren
– Informationen zu Untergründen, Raumklima oder Besonderheiten bereitstellen
– Baufortschritt nicht behindern
Zusätzliche Aufwände, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können nach Aufwand verrechnet werden.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Wird keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen eingereicht oder die Leistung in Nutzung genommen, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
Farbabweichungen, natürliche Strukturen und geringe Unebenheiten bei fugenlosen Oberflächen sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
9. Haftung
UNICONCRETO haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der UNICONCRETO GmbH.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
12. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
Fragen zu unseren AGB?
Kontaktieren Sie uns jederzeit unter:
📞 +43(0)6608414992 | ✉️ office@uniconcreto.at